Rechtsprechung
RG, 08.04.1940 - 3 D 64/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Tatbestande des Verbrechens der Unzucht wider die Natur gemäß dem § 129 I b Tschech(Öst)StG. gehört nicht notwendig, daß die Geschlechtsteile des einen Beteiligten mit dem Körper des anderen berührt werden; es genügen alle Handlungen, die das allgemeine Schamgefühl ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 164
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 02.03.2004 - 4 Ws 695/03
Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Protokoll der Hauptverhandlung
Ein Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (vgl. RGSt 32, 277, 279; 74, 164, 167; BGHSt 18, 257, 260; 31, 109, 111; NJW 84, 1974), grundsätzlich an die gleiche Form wie der Einlegung des Rechtsmittels gebunden.